Samstag, 18. Mai 2013

Ablassgewinnung an Pfingsten

Um die besonderen Bedingungen zu lesen, hier klicken und zum 19. Mai, Hochfest Pfingsten, scrollen.


Allgemeine Bedingungen zur Gewinnung eines Ablass

Neben dem jeweiligen Werk oder Ablassgebet:


1. Empfang des Bußsakramentes (bis zu 20 Tage vor oder nach dem Ablasswerk); entschlossene Abkehr von jeder Sünde 

2. Empfang der heiligen Eucharistie 

3. Gebet nach Meinung des Heiligen Vaters. Dies kann ein „Vaterunser“ und Gegrüßet seiest Du, Maria“ oder ein Gebet nach freier Wahl sein. 

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