Donnerstag, 3. Juli 2014

Nützliche Lehre von der bis an das Lebensende verschobenen Buße

Darf sich der Sünder darauf erlassen, dass er sich am Ende des Lebens bekehren werde? 
Durchaus nicht; denn das hieße auf Gottes Barmherzigkeit sündigen, und wäre eine der Sünden wider den Heiligen Geist, die weder in dieser, noch in der anderen Welt nachgelassen werden (Matth. 12,31). 
Gott, sagt der heil. Augustinus, straft auch solche Sünder gewöhnlich, dass sie schließlich ihrer selbst vergessen, weil sie, da sie noch bei guter Gesundheit waren, Gott vergessen haben. Ja, Gott selbst sagt (Jer. 2,27.28): „Sie wenden mir den Rücken zu, und nicht das Angesicht. Aber zur Zeit ihrer Trübsal sprechen sie; Steh auf und rette uns! Aber ich werde zu ihnen sagen: Wo sind eure Götter, die ihr euch gemacht? Lasset sie aufstehen und euch retten in der Zeit euer Trübsal!“ 
Und wenn man auch ein tröstliches Beispiel an der späten Bekehrung an dem bußfertigen Schächer hat; so ist dieses wie der hl. Augustinus bemerkt, doch nur eines, damit kein Sünder verzweifle: es ist aber auch das einzige; damit kein Sünder die Buße aus Vermessenheit verschiebe. 
Was soll man von denen hoffen, die sich erst am Lebensende bekehren? 
Alles Gute, vorausgesetzt, dass sie sich auch wirklich wahrhaft bekehren. Dies ist aber etwas Seltenes. 
Aus Hunderttausenden, deren Leben gottlos war, schreibt der heilige Hieronymus, wird kaum ein Einziger im Tode wahrhaft bekehrt werden, und die Verzeihung seiner Sünden erlangen; und der heilige Vincenz Ferrer sagt, es sei ein größeres Wunder, wenn einer, der übel gelebt habe, gut sterbe, als wenn ein Toter erweckt werde. 
Man darf sich auch nicht darüber wundern; denn die Buße am Lebensende ist gewöhnlich nur eine erzwungene Buße. Der Sünder verlässt nicht seine Sünden ,sondern seine Sünden verlassen ihn (Anmerk.: Soll heißen, weil der Sünder aus Kraftmangel nicht mehr sündigen kann). Und er würde gewiss nicht den Vorsatz der Besserung fassen, wenn ihn die Todesangst nicht dazu triebe, wie er auch nicht zu sündigen aufhören würde, wenn er nicht zu leben aufhören müsste. Was soll man von einer solchen Buße hoffen?
Das oben im Zitat aus einem Goffine Gesagte findet man in allen alten Büchern. Kein Kirchenlehrer hat etwas anderes gesagt. Besonders anschaulich wird in der Predigt des heiligen Kirchenlehrers Alphons Maria von Liguori „Tod eines Weltmenschen“ erklärt, warum es fast unmöglich ist, sich kurz vor dem Tod noch zu bekehren. 

Tod des hl. Kirchenlehrers
Beda Venerabilis.
Hier muss man sich über
die übernatürliche Reue
keine Gedanken machen
Ob bei diesem Sterbenden der Gnadenstand vorhanden
 ist scheint ungewiss.
Immerhin sieht es aus,
als würde sich der Teufel geschlagen abwenden.
Das Hauptproblem ist nämlich die Reue, die der Sterbende erwecken muss, denn übernatürliche (!) Reue über seine Sünden ist die Vorbedingung für das Bußsakrament, um wieder in den Stand der heiligmachenden Gnade zu kommen und auch das Sakrament der letzten Ölung wird würdig nur im Stand der heiligmachenden Gnade empfangen.


Wenn man sich aber im Leben mehr 
um das Weltliche als um Gott gekümmert hat, kann man auch am Lebensende schwerlich an ihn denken, bzw. seine Sünden übernatürlich bereuen. Übernatürlich bereut man Sünden, wenn man sie verabscheut, weil sie Gott beleidigt haben. 

Der hl. Alphons schildert in „Tod eines Weltmenschen“ auch einen Fall, in dem ein Sterbenskranker, der vom herbeigerufenen Priester bei der Beichte vor der letzten Ölung aufgefordert wurde, Reue zu erwecken, erwiderte: 
„Ach Herr Pfarrer sprechen sie mir doch nicht von so hohen Dingen, ich weiß gar nicht was sie meinen.“

Siehe auch:
Die Letzten Dinge - Tod, Gericht, Himmel, Hölle






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